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   BFH, 06.12.1974 - VI R 181/72   

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https://dejure.org/1974,886
BFH, 06.12.1974 - VI R 181/72 (https://dejure.org/1974,886)
BFH, Entscheidung vom 06.12.1974 - VI R 181/72 (https://dejure.org/1974,886)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 1974 - VI R 181/72 (https://dejure.org/1974,886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pauschbetrag - Gewährung - Bescheinigung des Gesundheitsamtes - Grad der Minderung - Erwerbsfähigkeit - Zeitlicher Zusammenhang - Unfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Für den Körperbehinderten-Pauschbetrag ist die nachgewiesene dauernde, nicht eine nach dem Unfall vorübergehend höhere Minderung der Erwerbsfähigkeit maßgebend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 491
  • DB 1975, 2415
  • BStBl II 1975, 394
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.11.1966 - VI R 108/66

    Steuerliche Behandlung einer Erwerbsunfähigkeit aufgrund Alkoholmissbrauchs

    Auszug aus BFH, 06.12.1974 - VI R 181/72
    Die FG seien nach dem Urteil des BFH vom 30. November 1966 VI R 108/66 (BFHE 88, 491, BStBl III 1967, 459) hinsichtlich des Grades sowie des Beginns und der Beendigung der Minderung der Erwerbsfähigkeit an die Feststellungen der Gesundheitsbehörden gebunden.

    Finanzbehörden und Steuergerichte sind gemäß dem Urteil des Senats VI R 108/66 wegen des Grades, des Beginns und der Beendigung der Minderung der Erwerbsfähigkeit an die Feststellungen der Gesundheitsbehörde gebunden.

    Der Senat hat diese Entscheidung in dem vom FG erwähnten Urteil VI R 108/66 betreffend die Einkommensteuerveranlagung 1962 erwähnt und dabei betont, der Pauschbetrag könne auch gewährt werden, wenn der Grad der Erwerbsminderung sich im Laufe der Zeit ändere.

    Entgegen der Ansicht des FG ist jedoch daraus, daß der Senat im Urteil VI R 108/66 die Entscheidung VI 296/61 zitiert hat, nicht zu folgern, er wolle ab dem Einkommensteuerveranlagungszeitraum 1960 nur vorübergehend höhere Erwerbsminderungen wegen noch nicht sofort zu behebender Unfallfolgen im Rahmen des § 26 Abs. 1 EStDV berücksichtigen.

  • BFH, 09.03.1962 - VI 296/61
    Auszug aus BFH, 06.12.1974 - VI R 181/72
    Der Senat hat zwar durch Urteil vom 9. März 1962 VI 296/61 (StRK, Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ab 1955, § 65, Rechtsspruch 3) entschieden, daß in Fällen, in denen der Grad der Erwerbsminderung innerhalb des Unfalljahres verschieden hoch ist, dem Steuerpflichtigen der Pauschbetrag für den höchsten Grad der Erwerbsminderung für das ganze Jahr zusteht.

    Entgegen der Ansicht des FG ist jedoch daraus, daß der Senat im Urteil VI R 108/66 die Entscheidung VI 296/61 zitiert hat, nicht zu folgern, er wolle ab dem Einkommensteuerveranlagungszeitraum 1960 nur vorübergehend höhere Erwerbsminderungen wegen noch nicht sofort zu behebender Unfallfolgen im Rahmen des § 26 Abs. 1 EStDV berücksichtigen.

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